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Als Verkäufer eines Objekts ist es wichtig, seine Rechte und Interessen zu schützen. Leider gibt es jedoch oft Fälle, in denen Makler oder andere Beteiligte ihre Pflichten nicht erfüllen oder sogar gegen die Interessen des Verkäufers handeln.
Ein solcher Fall ist uns kürzlich untergekommen, als ein Verkäufer mit einem Makler in Konflikt geriet. Der Makler hatte eine Anzahlung von 15.000 CHF vom Käufer erhalten, aber den Verkäufer nicht als zahlenden Kunden betrachtet. Der Verkäufer forderte den Makler auf, den Nachweis über die Anzahlung zu erbringen und eine korrekte Rechnung für die Bearbeitung der Grundstückgewinnsteuer zu stellen.
Weiterlesen: Verbraucherschutz: Wie man als Verkäufer seine Rechte schützt
In einer Welt, in der die Grenzen zwischen Mensch und Maschine immer mehr verschwimmen, haben wir neue Werkzeuge entdeckt, um unsere Kreativität zu überbieten: Textgeneratoren. Und zwei Namen sind dabei besonders hervorzuheben: Oobabooga und Open-Webui und Ollama mit Llama 3.2 mit 3b und 11b.
Vor ein paar Tagen sind Mitarbeiter der städtische Wohngúngsgemeinschaft GAG Köln um die Häuser gezogen und haben sämmtliche Fotovoltaik Anlagen ausfindig gemacht und Bilder davon gemacht. Nun werdenn die Mieter anschreiben, dass diese Fotovoltaik Anlagenzurück zu bauen wären.
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