Verbraucherschutz
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Als Verkäufer eines Objekts ist es wichtig, seine Rechte und Interessen zu schützen. Leider gibt es jedoch oft Fälle, in denen Makler oder andere Beteiligte ihre Pflichten nicht erfüllen oder sogar gegen die Interessen des Verkäufers handeln.
Ein solcher Fall ist uns kürzlich untergekommen, als ein Verkäufer mit einem Makler in Konflikt geriet. Der Makler hatte eine Anzahlung von 15.000 CHF vom Käufer erhalten, aber den Verkäufer nicht als zahlenden Kunden betrachtet. Der Verkäufer forderte den Makler auf, den Nachweis über die Anzahlung zu erbringen und eine korrekte Rechnung für die Bearbeitung der Grundstückgewinnsteuer zu stellen.
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